Im Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags habe ein Verfassungsschutzmitarbeiter bestätigt, dass er als Autor für die Verbandszeitschrift „Burschenschaftliche Blätter“ der Deutschen Burschenschaft geschrieben habe, hatte die Thüringer Landtagsabgeordnete Katharina König in einer Kleinen Anfrage öffentlich gemacht. Die Landesregierung hat geantwortet, dass der Thüringer Verfassungsschutz von der Autorenschaft nichts wusste. Ob weitere Autoren des VS ebenfalls in der Zeitschrift geschrieben haben, weiß der Verfassungsschutz ebenfalls nicht. Als Begründung gibt die Landesregierung an, dass „Nebentätigkeiten“ erst ab einem Honorar oder geldwertem Vorteil von mehr als zehn Euro dem Arbeitgeber angezeigt werden müssen.
Link: Kleine Anfrage und Antwort Drs 5/7126
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